Land
in Sicht
e.V.

FAQ

  • Wer kann einen Förderantrag stellen?
    Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine und Initiativen aus dem ländlichen Raum und aus kleinen Städten in Sachsen. Für den Nachweis der Gemeinnützigkeit ist ein Freistellungsbescheid vom Finanzamt erforderlich.
  • Wir sind (noch) nicht gemeinnützig, engagieren uns aber trotzdem für ein tolerantes, vielfältiges Sachsen. Können wir einen Antrag stellen?
    In Ausnahmefällen kann Euch Land in Sicht e.V. in Zusammenarbeit mit dem Kulturbüro Sachsen e.V. unterstützen einen geeigneten Trägerverein in Eurer Region zu finden. In diesem Fall schreibt uns eine Nachricht mit den wichtigsten Eckdaten an info@land-in-sicht-ev.de.
  • Was genau versteht ihr unter „ländlicher Raum und Kleinstädte in Sachsen“?
    Wir bevorzugen Projekte, die außerhalb von Chemnitz, Dresden, Leipzig und Zwickau stattfinden. Vereine aus diesen Städten sind antragsberechtigt, wenn sie ein Projekt fernab der städtischen Infrastruktur durchführen möchten. Priorität haben jedoch Vereine, die ihren Sitz im ländlichen Raum bzw. in Sachsens Kleinstädten haben und bereits dort aktiv sind.
  • Warum fördert ihr nur Projekte in Sachsen?
    Der Vereinssitz von Land in Sicht e.V. ist Leipzig. Wir möchten uns gezielt für die Region einsetzen, in der wir leben und die wir seit Jahren unser Zuhause nennen.
  • Welche Fördersumme kann ich beantragen?
    Der reguläre finanzielle Zuschuss bewegt sich zwischen 100 und 2500 EUR. Höhere Antragssummen sind möglich, bedürfen jedoch einer gesonderten Begründung.
  • Wir haben eine akute Notlage und können nicht bis zur nächsten Deadline warten. Könnt ihr uns helfen?
    Bei unvorhersehbaren Fördernotfällen schreibt uns eine E-Mail mit dem Betreff „Fördernotfall“ an info@land-in-sicht-ev.de. Die E-Mail sollte eine knappe Schilderung der Situation, den notwendigen Förderbedarf, evt. im Raum stehende Fristen/ terminliche Verbindlichkeiten und Kontaktdaten enthalten.
  • Mein Projekt beginnt in weniger als 3 Monaten. Kann ich trotzdem einen Antrag stellen?
    Ja, jedoch ist zu bedenken, dass dann möglicherweise zu Projektbeginn noch keine finale Förderentscheidung vorliegt.
  • Wer entscheidet über die Auswahl der Förderanträge?
    Eine Vergabejury – bestehend aus den Vorstandsmitgliedern sowie drei bis fünf weiteren Vereinsmitgliedern – gibt dem Vorstand eine Empfehlung zur Förderung. Die finale Entscheidung trifft der Vorstand.
  • Wann erhalte ich Nachricht, ob mein Antrag erfolgreich war?
    Die Bekanntgabe der Entscheidung über die Vergabe der Zuwendung erfolgt im Regelfall per E-Mail innerhalb von zwei Wochen nach der Abstimmung der Vergabe-Jury.
  • Wer steckt hinter Land in Sicht e.V.?
    Gegründet wurde Land in Sicht e.V. von Leipziger Künstler*innen und Kulturinteressierten, rechtlich vertreten wird der Verein durch David Schnell, Christian Seyde und Henriette Weber. Land in Sicht e.V. ist dezentral organisiert und wir arbeiten alle ehrenamtlich, d. h. wir haben Familien, Jobs und Hobbys wie die meisten von euch auch. Habt deshalb ein bisschen Geduld, wenn wir uns nicht sofort zurückmelden. Eure Nachricht ist bei uns angekommen und wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt bearbeitet.